1-%-Regelung oder Fahrtenbuch: Was ist günstiger?

Kurz gesagt

Die 1-%-Regelung setzt jeden Monat 1 % des Bruttolistenpreises an – egal, wie viel du privat fährst. Das Fahrtenbuch rechnet mit den tatsächlichen Kosten und deinem echten Privatanteil.

Faustformel: Das Fahrtenbuch ist günstiger, wenn dein Privatanteil unter 12 % des Listenpreises geteilt durch die Jahreskosten liegt. Bei 50.000 € Listenpreis und 12.000 € Kosten liegt die Grenze bei 50 %.

Die Wahl gilt ein Kalenderjahr je Fahrzeug. Wer ein Fahrtenbuch führt, kann am Jahresende noch beide Wege vergleichen.

1 %des Bruttolistenpreises pro Monat
0,03 %je Entfernungskilometer zur Arbeit, pro Monat
1 Jahrso lange gilt die Wahl je Fahrzeug

Rechner: Was ist für dich günstiger?

Trag deine Werte ein – das Ergebnis und das Diagramm rechnen sofort mit. Voreingestellt ist das Beispiel aus diesem Artikel. Alle Werte bleiben in deinem Browser.

€
bei Erstzulassung, mit Sonderausstattung
€
Abschreibung oder Leasing, Kraftstoff, Versicherung, Steuer, Wartung
km
20 %
ohne Arbeitsweg – den trägst du unten ein
km
0, wenn es keine erste Tätigkeitsstätte gibt
Tage
%
für die Schätzung der Steuer
1-%-Regelung6.000 €500 € pro Monatgünstiger
Fahrtenbuch2.400 €5.000 km × 0,48 €/kmgünstiger

Mit dem Fahrtenbuch versteuerst du 3.600 € weniger im Jahr – bei 35 % Steuersatz rund 1.260 € weniger Steuer.

    Zu versteuernder Wert pro Jahr
    1-%-RegelungFahrtenbuch
    Die Pauschale bleibt gleich, egal wie viel du privat fährst. Der Wert nach Fahrtenbuch wächst mit jedem privaten Kilometer. Wo sich die Linien kreuzen, liegt deine Grenze.
    Werte als Tabelle
    Privatanteil1-%-RegelungFahrtenbuch
    0 %6.000 €0 €
    10 %6.000 €1.200 €
    20 %6.000 €2.400 €
    30 %6.000 €3.600 €
    40 %6.000 €4.800 €
    50 %6.000 €6.000 €
    60 %6.000 €7.200 €
    70 %6.000 €8.400 €
    80 %6.000 €9.600 €
    90 %6.000 €10.800 €
    100 %6.000 €12.000 €

    Vereinfachte Rechnung für den Überblick: Listenpreis auf volle 100 € abgerundet, Arbeitsweg pauschal mit 0,03 % je Entfernungskilometer, beim Fahrtenbuch mit den Kosten je Kilometer. Ersetzt keine Steuerberatung.

    Der Vergleich auf einen Blick

    Die Pauschale spart Arbeit, das Fahrtenbuch spart Steuern – wenn wenig privat gefahren wird. Das Häkchen markiert, wo die jeweilige Methode im Vorteil ist.

    Kriterium1-%-RegelungFahrtenbuch
    Berechnung1 % des Bruttolistenpreises pro MonatGesamtkosten × Privatanteil
    AufwandKeinerJede Fahrt dokumentieren, Anlass binnen sieben Tagen
    Wenig PrivatfahrtenZahlt trotzdem die volle PauschaleNur der echte Anteil zählt
    Viele PrivatfahrtenWert bleibt gedeckeltWert steigt mit jedem Kilometer
    Gebraucht gekauft oder abgeschriebenListenpreis bleibt maßgeblichNiedrige Kosten wirken sofort
    Risiko bei FehlernKeinsWird es verworfen, gilt die Pauschale
    Voraussetzung bei SelbstständigenMehr als 50 % betriebliche NutzungKeine
    Am Jahresende vergleichenNicht möglichBeide Wege bleiben offen

    Ab welchem Privatanteil lohnt sich das Fahrtenbuch?

    Die Grenze hängt nur von zwei Zahlen ab: Listenpreis und Jahreskosten. Die Pauschale beträgt im Jahr 12 % des Listenpreises, das Fahrtenbuch Kosten mal Privatanteil. Setzt man beides gleich, ergibt sich:

    Grenze = 12 % × Listenpreis ÷ Gesamtkosten pro Jahr

    Liegt dein Privatanteil darunter, ist das Fahrtenbuch günstiger. Fahrten zur Arbeit verschieben die Grenze – der Rechner oben berücksichtigt sie.

    Die Tabelle zeigt die Grenze für typische Kombinationen. Je dunkler das Feld, desto öfter lohnt sich das Fahrtenbuch.

    Listenpreis ↓ | Kosten pro Jahr →Preis ↓ | Kosten →6.000 €8.000 €10.000 €12.000 €15.000 €
    30.000 €60 %45 %36 %30 %24 %
    40.000 €80 %60 %48 %40 %32 %
    50.000 €immer75 %60 %50 %40 %
    60.000 €immer90 %72 %60 %48 %
    80.000 €immerimmer96 %80 %64 %

    niedrige Grenzehohe Grenze – Fahrtenbuch lohnt sich öfter

    Zwei Muster fallen auf: Teure Autos mit niedrigen Kosten – etwa gebraucht gekauft oder weitgehend abgeschrieben – sind fast immer ein Fall für das Fahrtenbuch. Günstige Autos mit hohen Kosten, etwa durch viele Kilometer, fahren mit der Pauschale oft besser.

    Vier Beispiele

    Gleiche Regeln, vier Ergebnisse. Zu versteuernder Wert pro Jahr, gerundet; Arbeitsweg nur, wo angegeben (220 Bürotage).

    1-%-RegelungFahrtenbuch
    ProfilWert pro JahrGünstiger
    Außendienst
    45.000 € Listenpreis | 13.000 € Kosten | 40.000 km | 10 % privat
    5.400 €
    1.300 €
    Fahrtenbuch
    4.100 € weniger
    Pendler mit Familie
    35.000 € | 9.000 € Kosten | 22.000 km | 45 % privat | 15 km zur Arbeit
    6.090 €
    6.750 €
    1-%-Regelung
    660 € weniger
    Gebrauchter Premiumwagen
    80.000 € Listenpreis (Erstzulassung) | 10.000 € Kosten | 20.000 km | 25 % privat
    9.600 €
    2.500 €
    Fahrtenbuch
    7.100 € weniger
    E-Auto
    60.000 € Listenpreis | 7.000 € Kosten | 20.000 km | 20 % privat
    1.800 €
    1.400 €
    Fahrtenbuch
    400 € weniger

    Das zweite Beispiel zeigt, warum die Faustformel allein nicht reicht: Wer täglich zur Arbeit pendelt und viel privat fährt, bezahlt beim Fahrtenbuch jeden dieser Kilometer mit den echten Kosten – die Pauschale ist dann günstiger. Beim E-Auto ist der Abstand klein, weil schon die Pauschale nur ein Viertel des Listenpreises ansetzt; mehr dazu im Artikel E-Auto als Dienstwagen.

    Entscheidungshilfe in vier Fragen

    1. Bist du selbstständig und nutzt das Auto höchstens zur Hälfte betrieblich?
      Ja: Die 1-%-Regelung ist ausgeschlossen. Der Privatanteil wird mit den tatsächlichen Kosten angesetzt.Nein oder angestellt: weiter mit Frage 2
    2. Liegt dein Privatanteil unter der Grenze aus der Formel oder dem Rechner?
      Ja: FahrtenbuchNein: weiter mit Frage 3
    3. Pendelst du täglich eine weite Strecke zur Arbeit?
      Ja: Rechne mit Arbeitsweg nach – die Pauschale ist dann oft günstiger.Nein: weiter mit Frage 4
    4. Würdest du jede Fahrt lückenlos dokumentieren – von Hand oder per App?
      Ja: Führ das Fahrtenbuch mit und entscheide am Jahresende.Nein: 1-%-Regelung

    Arbeitnehmer und Selbstständige

    Die Rechnung ist dieselbe, die Spielregeln unterscheiden sich in vier Punkten.

    ThemaArbeitnehmer mit DienstwagenSelbstständige mit Firmenwagen
    Rechtsgrundlage§ 8 Abs. 2 EStG – geldwerter Vorteil im Lohn§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG – Privatentnahme
    1-%-Regelung möglichimmernur bei mehr als 50 % betrieblicher Nutzung
    Wer entscheidetder Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug – in der Steuererklärung darfst du abweichendu selbst in der Gewinnermittlung
    Arbeitswegzusätzlicher geldwerter Vorteil, 0,03 % je Entfernungskilometernicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5a EStG
    Eigene ZahlungenZuzahlungen und selbst bezahlter Kraftstoff mindern den Vorteil–

    Wie die 50 % nachgewiesen werden, regelt die Finanzverwaltung pragmatisch: Ohne andere Unterlagen genügen Aufzeichnungen über einen repräsentativen, zusammenhängenden Zeitraum von in der Regel drei Monaten (BMF-Schreiben vom 18.11.2009, Rn. 4). Das ist kein Fahrtenbuch im steuerlichen Sinn – es klärt nur, ob die Pauschale überhaupt erlaubt ist.

    Wann du wechseln kannst

    Mitten im Jahr nicht – zum Jahreswechsel und mit einem neuen Auto schon. Die Methode wird je Fahrzeug für das ganze Jahr einheitlich gewählt (BMF-Schreiben vom 3.3.2022, Rn. 41; für Unternehmer BMF-Schreiben vom 18.11.2009, Rn. 8).

    1. 1. Januar möglichNeue Wahl für das ganze Jahr. Wer ab hier ein Fahrtenbuch führt, hält beide Wege offen.
    2. Mitten im Jahr nicht möglichKein Wechsel für dasselbe Auto. Ein nachträglich geschriebenes Fahrtenbuch hilft nicht – siehe Fahrtenbuch nachträglich.
    3. Fahrzeugwechsel möglichMit dem neuen Auto darfst du die Methode auch unterjährig neu wählen.

    Für Arbeitnehmer gibt es eine Hintertür: Du bist in der Einkommensteuererklärung nicht an die Methode gebunden, die der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug angewandt hat. Voraussetzung ist ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch für das ganze Jahr.

    Kostendeckelung

    Die Pauschale darf nie höher sein als die tatsächlichen Kosten des Autos. Das ist bei teuren, aber günstig unterhaltenen Fahrzeugen relevant – etwa einem gebraucht gekauften Wagen mit hohem Listenpreis.

    Beispiel: 1-%-Wert inklusive Arbeitsweg 11.000 €, tatsächliche Gesamtkosten 9.000 € → angesetzt werden höchstens 9.000 € (BMF-Schreiben vom 18.11.2009, Rn. 18). In diesem Fall ist ein Fahrtenbuch bei jedem Privatanteil gleich gut oder besser.

    Häufige Fragen

    Was ist besser: 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch?

    Das hängt vom Privatanteil ab. Liegt er unter 12 % des Bruttolistenpreises geteilt durch die jährlichen Gesamtkosten, ist das Fahrtenbuch günstiger. Bei 50.000 € Listenpreis und 12.000 € Kosten liegt die Grenze bei 50 %. Pendelst du täglich weit, verschiebt sich die Grenze zugunsten der Pauschale.

    Wird vom Brutto- oder Nettolistenpreis gerechnet?

    Vom Bruttolistenpreis, also einschließlich Umsatzsteuer und Sonderausstattung, zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Er wird auf volle 100 € abgerundet (BMF-Schreiben vom 18.11.2009, Rn. 10). Rabatte und der tatsächliche Kaufpreis spielen keine Rolle.

    Gilt der Listenpreis auch beim Gebrauchtwagen und beim Leasing?

    Ja. Auch beim Gebrauchtwagen und beim Leasingfahrzeug zählt der Listenpreis bei Erstzulassung, nicht der Kauf- oder Leasingpreis. Deshalb schneidet das Fahrtenbuch bei gebraucht gekauften Autos oft deutlich besser ab.

    Was ist mit der 1-%-Regelung abgegolten?

    Die gesamte Privatnutzung – einschließlich Kraftstoff, Versicherung und Wartung, die der Arbeitgeber trägt. Zahlst du als Arbeitnehmer selbst etwas, etwa eine monatliche Zuzahlung oder selbst getankten Kraftstoff, mindert das den geldwerten Vorteil.

    Reicht ein Fahrtenbuch über drei Monate?

    Nicht für die Fahrtenbuchmethode – dafür muss es das ganze Jahr lückenlos geführt werden. Drei Monate genügen nur Selbstständigen als Nachweis, dass das Auto zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird und die 1-%-Regelung überhaupt erlaubt ist (BMF-Schreiben vom 18.11.2009, Rn. 4).

    Kann ich mitten im Jahr von der 1-%-Regelung zum Fahrtenbuch wechseln?

    Für dasselbe Fahrzeug nicht. Die Methode gilt einheitlich für das Kalenderjahr. Wechseln kannst du zum 1. Januar und beim Wechsel auf ein anderes Fahrzeug.

    Kann ich als Arbeitnehmer in der Steuererklärung wechseln?

    Ja, wenn du ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch für das ganze Jahr hast. Du bist in der Einkommensteuererklärung nicht an die Methode gebunden, die der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug angewandt hat.

    Was gilt, wenn ich nur selten ins Büro fahre?

    Als Arbeitnehmer kannst du statt 0,03 % pro Monat 0,002 % des Listenpreises je Fahrt und Entfernungskilometer ansetzen – höchstens für 180 Fahrten im Jahr. Das lohnt sich bei Homeoffice oder Teilzeit, wenn du die Bürotage einzeln nachweist.

    Was passiert, wenn das Finanzamt mein Fahrtenbuch nicht anerkennt?

    Dann gilt die 1-%-Regelung. Eine Schätzung des Privatanteils anhand anderer Unterlagen kommt nicht in Betracht (BFH VI R 64/04). Die häufigsten Gründe stehen im Artikel über Fehler im Fahrtenbuch.

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    Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Er gibt den Stand vom 22. Oktober 2026 wieder.